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BeitragVerfasst: Sa 23. Mai 2009, 08:25 
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Es ist schon recht merkwürdig das in kurzen Abständen gleich über mehrere Hundeattacken in der HAZ berichtet werden. Der Letzte Bericht über die ganz ruhig stehende Frau auf der Brücke die dann doch(obwohl ganz ruhig) gebissen wurde. Schon recht seltsam das Ganze. Oder hat da die gute Frau vor lauter Panik machen mit dem Bein Richtung Hund gezuckt?
In letzter Zeit erlebt. Kinder werden voller Panik auf den Arm gerissen. Zur Seite springen mit Aufschrei das selbst wir uns erschrecken. Den Kindern wird regelrecht Angst gemacht.
Die Trainingseinheiten mit Jogger und Radfahrer sind hinfällig. Neue Trainingseinheiten wo Hund lernt wenn Mensch in Panik und schreiend vor Angst vor dem angeleinten Hund flüchtet müssen einstudiert werden. Und für uns Hundebesitzer viel Baldrian.
Das die HAZ einfach mal Aufklärung betreibt wäre da wünschenswert und gegenüber anderen Tageszeitungen Vorbildlich.
Und nun eine Frage die mir jemand gestellt hat. Danach war ich fast sprachlos.
„Mit welcher Berechtigung schnüffelt ein Hund an mir?“
Es geht bei der Frage nicht darum warum er das tut!
Ich denke in den Augen der Hundelosen Menschen muss ein Hund sich alles gefallen lassen, vor nichts Angst haben, darf nicht bellen und muss umgehend auf jedes Wort bei jedem gehorchen. Ist ja auch nur ein Tier! Deren Kinder dürfen natürlich ungehorsam sein, sind ja Kinder. brav
Da soll noch einer sagen „dummer Hund“!!!!!!!!!
Ich brauch jetzt nen Schnaps----Prost! big_sonnen

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Freude an einem Hund haben Sie erst,wenn Sie nicht versuchen,einen halben Menschen aus ihm zu machen.
Ziehen Sie stattdessen doch einmal die Möglichkeit in Betracht,selbst zu einem halben Hund zu werden.

Edward Hoagland


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Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 08:25 


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BeitragVerfasst: Mo 25. Mai 2009, 18:27 
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Bin im Internet auf ein Interview mit Herrn Hackbarth von der TiHo zum Thema „Große Hunde sind nicht gefährlicher“ gefunden.
Fand das ganz interessant!

Hier mal der Link: http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nach ... O9qDVQW-dQ

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BeitragVerfasst: Mo 25. Mai 2009, 19:17 
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Dass viele Menschen Angst vor Hunden haben, kann ich verstehen. Mir ging es früher nicht anders. Dass sie ein Schnüffeln an sich daher nicht leiden können, kann ich auch verstehen. Ein unter Umständen großer Hund nähert sich und kommt mit Sabberfäden an den Lefzen auf einen zu. Naja, nicht jedermanns Sache.



Aber dass der Hund die Frau auf der Brücke "einfach bloß so und ohne Grund" gebissen hat, nachdem vorher noch ein normaler Kontakt zwischen beiden dagewesen sein soll, bezweifele ich ebenfalls.


Aufklärung tut hier auf jeden Fall Not. Zum Beispiel zu den folgenden Fragen:
- Wie nähere ich mich einem Hund?
- Wenn ich ihn schon unbedingt anfassen muss - wo kann ich ihn anfassen?
- Wenn ich schon fürchterliche Angst habe und ein Hund kommt unangeleint auf mich zu - wie verhalte ich mich?
- und so weiter




Und wie soll bitte ein Tierarzt die Aufgabe der Aufklärung für Möchtegernhundebesiter übernehmen? Das ist doch praktisch mal wieder gar nicht machbar.

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Wenn Du schon kein gutes Beispiel sein kannst - dann sei wenigstens eine grausame Warnung.


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BeitragVerfasst: Di 26. Mai 2009, 08:38 
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Liebe Inga ,
Angst ist auch ok ,nur wenn ein Hund angeleint ist ,sollten einige nicht rumschreien als würden sie jeden Moment angegriffen.

Zum Schnüffeln: Hund an der Leine. Hund wird gestreichelt.Hund hat aber keineBerechtigung zu schnüffeln. So ist das!

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Edward Hoagland


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BeitragVerfasst: Di 26. Mai 2009, 10:07 
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BeitragVerfasst: Di 26. Mai 2009, 10:09 
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Debby hat geschrieben:
...
Die Trainingseinheiten mit Jogger und Radfahrer sind hinfällig. Neue Trainingseinheiten wo Hund lernt wenn Mensch in Panik und schreiend vor Angst vor dem angeleinten Hund flüchtet müssen einstudiert werden. Und für uns Hundebesitzer viel Baldrian.
Das die HAZ einfach mal Aufklärung betreibt wäre da wünschenswert und gegenüber anderen Tageszeitungen Vorbildlich.
...


liebe leute - DAS habe ich vor vielen jahren nach dem vorfall in hamburg auch schon mal versucht - ist grauslich in die hosen gegangen...
der reporter hat meine erklärungen in seine ängste "eingebaut" und mit einer bildzeitungshaften schlagzeile versehen, woraufhin ICH dann heftigst angegriffen wurde... big_haare

vielleicht versucht ihr es auch noch einmal - aber BITTE lasst euch den artikel zur unterschrift vorlegen, BEVOR er grdruckt werden darf!!!

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Immer mit der RUHE und möglichst OHNE RUCK ! LG: Gilna

denn: "Aus Mangel an Ruhe läuft unsere Zivilisation in eine neue Barbarei aus.
Friedrich Nietzsche"


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BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2009, 06:01 
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Wohnort: Hildesheim
Auszug aus dem Tierschutzgesetzt

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Da es sich um ein Gesetz handelt, ist für die Überwachung und Einhaltung der Gesetzgeber verantwortlich.
Im Klartext: Hundehalter werden nicht überprüft, ob diese Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind.

Ein guter Züchter überprüft sowas ,die Steuereintreiber haben nur Geld im Kopf.

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Edward Hoagland


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BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2009, 07:36 
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Debby hat geschrieben:
Auszug aus dem Tierschutzgesetzt

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
.

Da es sich um ein Gesetz handelt, ist für die Überwachung und Einhaltung der Gesetzgeber verantwortlich.
Im Klartext: Hundehalter werden nicht überprüft, ob diese Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind.

Ein guter Züchter überprüft sowas, die Steuereintreiber haben nur Geld im Kopf.


big_grubel diesen text, lieber stefan, sende doch bitte mal als OFFENEN BRIEF an die verantwortlichen bei der stadt (ordnungsamt), an die verantwortlichen in der regierung hannover, an die zuchtverbände und gleichzeitig natürlich an die HAZ!!! big_hilfe

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Immer mit der RUHE und möglichst OHNE RUCK ! LG: Gilna

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BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2009, 09:38 
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Ich steh gerade auf dem Schlauch.

Was soll mir der Auszug aus dem Tierschutzgesetz denn sagen? Doch nur, dass ein Tierhalter über derartige Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss. Nicht, wer diese Fähigkeiten überprüft bzw. ob und wie eine Überprüfung stattfindet.


Lies mal das hier:

§ 2a TierSchG
(1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
...
5. an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.

(1a) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Tieren festzulegen.
...


§ 18 TierSchG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
3. einer
a) nach § 2a ...
erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist...




Hier steht die Möglichkeit, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, die z.B. Fähigkeiten und Kenntnisse des Hundehalters abfragt/ überprüft. Und genau das wollen die doch auch bzgl. Hunden über 20 kg Körpergewicht.
Und gerade Stadt, Landkreis, et cetera überprüfen die Einhaltung der Gesetze und Rechtsverordnungen. Da ist der Gesetzgeber raus.


Oder hab ich Dich jetzt falsch verstanden, Stefan?

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BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2009, 12:26 
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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe !

Gesetze werden vom Gesetzgeber gemacht -OK.
Überwachen braucht er diese nicht -Auch OK.

Wofür brauche ich dann Polizei und Behörden. Das Geld kann auch anders eingesetzt werden.

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