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BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2009, 20:11 
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Polizei und Behörden handeln für Stadt und Land. Etwa zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Oder zur Durchsetzung von Weisungen.




Guck mal in diesen Gesetzestext:

§ 97 Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung)
Sachliche Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden

(1) Zuständige Verwaltungsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr sind die Gemeinden, soweit für diese Aufgaben keine besondere Zuständigkeitsregelung besteht.

(2) Für die zur Einhaltung von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr ist die Behörde zuständig, der nach der jeweiligen Rechtsvorschrift die Aufgabenerfüllung im Übrigen obliegt, soweit keine andere Zuständigkeitsregelung besteht.

(3) 1Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung, die Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben im Sinne des Absatzes 1

1. den Landkreisen, kreisfreien Städten, großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden,
2. den Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten,
3. den Landkreisen und kreisfreien Städten oder
4. sonstigen Behörden

zu übertragen, wenn die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Gemeinden einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde oder aus anderen Gründen unzweckmäßig wäre. 2Sie kann die Ermächtigung für bestimmte Aufgaben durch Verordnung auf das fachlich zuständige Ministerium übertragen.

(4) 1Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 den Polizeibehörden oder einzelnen Polizeibehörden zu übertragen, wenn dies zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. 2Sie kann die Ermächtigung für bestimmte Aufgaben durch Verordnung auf das fachlich zuständige Ministerium übertragen.

(5) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung einem Ministerium die Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen, wenn es sich um Aufgaben handelt, die ihrem Wesen nach nur von einer obersten Landesbehörde wahrgenommen werden können.

(6) Den Gemeinden und Landkreisen obliegen die Aufgaben nach Absatz 1 im übertragenen Wirkungskreis.


---
Also grundsätzlich ist immer die Behörde zuständig, es sei denn es eilt. Dann ist es die Polizei.
Hier am Beispiel der Gefahrenabwehr.

_________________
Wenn Du schon kein gutes Beispiel sein kannst - dann sei wenigstens eine grausame Warnung.


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Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 20:11 


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BeitragVerfasst: Sa 30. Mai 2009, 13:59 
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big_haare ach ja - das leben nach deutschen regeln ist ganz schön kompliziert...

ODER kommt es nur mir so vor???

_________________
Immer mit der RUHE und möglichst OHNE RUCK ! LG: Gilna

denn: "Aus Mangel an Ruhe läuft unsere Zivilisation in eine neue Barbarei aus.
Friedrich Nietzsche"


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BeitragVerfasst: So 31. Mai 2009, 18:18 
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Das muss so sein. Sonst wär ich arbeitslos. Bild







anonym

_________________
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BeitragVerfasst: Di 2. Jun 2009, 05:21 
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Auch mir kommt das kompliziert vor. big_gruebel

Arbeitslos soll hier keiner in einem so wichtigen Tätigkeitsbereich werden ,wer erklärt uns sonst alles wenn wir nicht mehr weiter wissen big_book .Aber wer entscheidet dann ob es eilt :?:

Obwohl mir bei so vielen Gesetzen der Gedanke kommt ,hier möchte keiner so richtig Verantwortung für etwas übernehmen ,sondern lieber einfach zum nächsten schieben big_boxen

Dieses Gesetz finde ich total wichtig :!:
In Deutschland ist es verboten, mit einer Pappnase, einem falschen Bart oder einem bemalten Gesicht an einer öffentlichen Versammlung und Aufzügen teilzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot kann Sie für 12 Monate ins Gefängnis bringen oder Sie eine Geldstrafe kosten.
Wer überprüft ob der Bart oder die Nase echt ist big_rofl

_________________
Freude an einem Hund haben Sie erst,wenn Sie nicht versuchen,einen halben Menschen aus ihm zu machen.
Ziehen Sie stattdessen doch einmal die Möglichkeit in Betracht,selbst zu einem halben Hund zu werden.

Edward Hoagland


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