Der Zwinger „von Evaschacht“ ist in Zuchtkreisen sehr wohl bekannt. Ohne ins Detail zu gehen sind die Zustände nicht gerade berauschend aber wohl auch nicht so schlecht das ein Veterinäramt sich in der Verantwortung fühlt.
Eine Tierversteigerung ist in Deutschland erlaubt. Bedingung ist die Zustimmung vom Amt und der Tierschutz muss informiert werden. Zum Beispiel werden auch Pferde, Kühe usw. versteigert.
@Anja: Die Zuchtgemeinschaft (die ihre eigene Zuchtordnung hat) wird mit dem normalen Vertrieb, anders kann ich es nicht nennen, nicht mehr die Ware (Hund) verkaufen können. Es ist nicht die erste Auktion die „von Evaschacht“ startet. Bei Ebay waren sie vor Jahren auch schon aktiv. Ebay hat umgehend reagiert und den Handel gänzlich untersagt. Diese Auktion ist meiner Meinung der letzte Versuch die Zuchtstätte vor der großen Pleite zu retten. Man kann nur hoffen das keiner kommt und mitbietet.
@Gilna: Es bringt auch nichts dem Amt zu schreiben, sie mögen die Auktion verbieten. Angemeldet ist die Versteigerung mit großer Sicherheit.
Allerdings werde ich dem Amt schreiben, das ich den Verdacht habe, das dort kranke Tiere versteigert werden. Teilweise wahrscheinlich nicht gechipt und somit keinem Impfschutz zugewiesen werden können. Im Klartext eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Das Amt muss selbst bei Verdacht reagieren!