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BeitragVerfasst: Fr 12. Jun 2009, 12:35 
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big_gruebel in einem forum tauscht man sich aus - hier mein tauschartikel, sozusagen als "offener brief":
(die orangefarbenen "einblendungen" speziell für's forum)

Sehr geehrte,
mit der Strafanzeige gegen die Herren Wegner und Dr. Wichern befasste,
Damen und Herren Staatsanwälte,

zu der bei Ihnen eingegangenen Strafanzeige und der möglichen "Nachflut" habe ich mich, nachdem mich heute folgende Weiterleitung erreichte,
wie folgt geäußert und hoffe, dass Sie in Ihrem Procedere vor allem "Menschenschutz relevant"
vorgehen und entscheiden werden!

Mit freundlichen Grüßen
Gilna Ehlers


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ihr lieben Tierschützer und Tierfreunde alle,

bisher habe ich mich aus schlechter Erfahrung heraus aus allen öffentlichen Diskussionen zu diesem Thema herausgehalten;
mein Text ist hoffentlich einigermaßen sachlich fundiert, wahrscheinlich jedoch ohne Gesetzesgrundlagen:

Ich mag Menschen - ich mag Hunde, Rottweiler finde ich grundsätzlich sehr nett.

Auf die "sichere Gefahr" hin, für meinen Kommentar von extrem-Tierschützern hoffentlich nur verbal attackiert zu werden,
muss ich ihn dennoch loswerden und werde auch diesen Text nur mit meiner Antwort versehen weiterleiten.
Ein jeglicher des Denkens fähiger Mensch möge sich unbeeinflusst von aufrührerischen Texten seine eigenen Gedanken machen.

Über dem Tierschutz sollte immer der Menschenschutz, besonders der kleiner Kinder stehen.

Wie oft schon hat eine Therapie, haben sogar mehrere Therapien NICHT gefruchtet - weder bei menschlichem Fehlverhalten,
geschweige denn bei tierischem, hier hundlichem -
wo doch nicht erst seit gestern bekannt ist, dass Hunde ihr Fehlverhalten
weder im menschlichen Sinn überdenken noch bereuen können...

WER will nur einen einzigen möglichen weiteren Vorfall verantworten?

Wenn überhaupt Vorwürfe und Schuldzuweisungen, dann bitte an die Hundehalterin stellvertretend für viele andere,
die sich KEINE MÜHE geben, ihre Hunde artgemäß zu züchten, zu halten, gewaltfrei, aber klar verständlich und frei von jeder Vermenschlichung zu erziehen, und wenn nötig sinnvoll zu managen und zu kontrollieren!

Dass Hunde auffällig werden, liegt in den seltensten Fällen im Hund selbst begründet.

Dass diese beiden Hunde sterben mussten, wäre möglicherweise nicht nötig gewesen.

Dass es dennoch passiert ist, sollte man jetzt nicht dem Landrat Wegner, Dr. Wichern und ihren Mitarbeitern vorwerfen und "in Rechnung stellen" - und schon gar nicht mit Strafanzeigen.

Eventuell hat der Landkreis etwas übereilt - oder sogar, nachdem die Diskussion sich inzwischen hochgeschaukelt und aufgeheizt hat, etwas verspätet - gehandelt.
Wenn doch nur SO erhitzt über Kinderschutz gestritten würde wie über Tierschutz!

In jedem Fall sollte die Staatsanwaltschaft Prioritäten setzen und den Menschen dort einordnen, wo er normalerweise hingehört: in die Verantwortung für Mensch und Tier, aber ganz sicher im Schutzbedürfnis DAVOR !!!
Ich Mensch als Züchter, Dachverband, Hundebesitzer, Hundetrainer, Tierarzt, Tiertherapeut oder -Psychologe etc. bin dafür verantwortlich,
dass kein einziger Mensch oder anderes Mitlebewesen physisch oder psychisch geschädigt wird.

Mit betroffenen, aber dennoch freundlichen Grüßen
Gilna Ehlers

Zitat:
>
> BITTE WEITERLEITEN
>
> Liebe Hundefreunde,
>
> ganz viele Hundefreunde wollen die vollzogene Tötung von den beiden Rottweilern Aslan und Simba, angeordnet durch den Landkreis Hildesheim, nicht tatenlos hinnehmen.
>
> Wir sind sicher, die beiden waren nur der Anfang! Morgen könnte es euer Hund sein. darum lasst uns zusammen etwas unternehmen.
>
> Im Anhang findet ihr eine vorgefertigte Anzeige. BITTE setzt im Briefkopf euren Namen und Adresse ein und unten natürlich auch.
>
> WIR MÜSSEN ETWAS TUN. JETZT GEHT ES AUCH UM UNSERE HUNDE; DENN DER LANKREIS WILL UND WIRD EXTREM GEGEN HUNDEHALTER VORGEHEN:
>
> KEIN Hund ist davor sicher, auch nicht der kleine Westi von Oma Frieda, wenn der ins Hosenbein schnappt! Ein kleiner Kratzer wird auch schon als Angriff ausgelegt.
>
> Passt auf eure hunde auf - Je mehr aufbegehren, um eher werden wir angehört, um so besser können wir einen genrellen Leinen- und Maulkorbzwang verhindern!
>
> Tierschutzverbundene Grüße
> Liane Vettori

> ----- Original Message -----

> Subject: Strafanzeige gegen Landrat
>
> Dass Aslan und Simba sterben mussten, ist nicht wieder gut zu machen – und ein großes Unrecht – sowohl in moralischer als auch gesetzlicher Hinsicht.
>
> Es zeugt von dem Versagen der Menschen.
>
>
>
> Wir stellen deshalb Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Anbei als Vorlage unser Text, für alle, die ebenfalls Anzeige erstatten wollen. Der Text kann so übernommen werden – nur noch die Namen müssen geändert werden. Die Anzeigen können direkt an die Staatsanwaltschaft Hildesheim geschickt werden oder auch bei der Polizei abgegeben werden.
>
>
>
> Sie ist sachlich soweit fundiert und mit Gesetzestexten untermauert, dass die Staatsanwaltschaft sich sofort mit dem Fall beschäftigen kann, ohne vorher ermitteln zu müssen.
>
>
>
> Traurige Grüße
>
>
> Dr. Stephanie Zerm,
>
> 31171 Nordstemmen,

_________________
Immer mit der RUHE und möglichst OHNE RUCK ! LG: Gilna

denn: "Aus Mangel an Ruhe läuft unsere Zivilisation in eine neue Barbarei aus.
Friedrich Nietzsche"


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 12:35 


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BeitragVerfasst: Fr 12. Jun 2009, 14:20 
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Wenn ich das Sagen hätte - habe ich leider nicht- wäre die Hundehalterin bei mir in den Knast gekommen. Wenn sie dann wieder draussen gewesen wäre, hätte ich ihr zeitlebens - sollte sie je Geld verdienen - alles was über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht - abgenommen und den beiden Mädchen zukommen lassen. Selbst wenn die Hundehalterin eine Haftpflichtversicherung hat. Ich bin strikt dagegen unschuldige Hunde zu töten. Beide haben keine Chance auf Leben gehabt, das kann nicht sein. Sie waren noch jung. Ist ja so einfach - wird eben mal schnell euthanisiert:-(( Es hätte sicherlich andere Möglichkeiten gegeben. Ich finde es nicht richtig über Leben und Tod zu entscheiden - ob bei Tier oder Mensch.
LG Joana

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BeitragVerfasst: Sa 13. Jun 2009, 09:05 
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Beiträge: 333
Ich habe es jetzt drei mal gelesen, per email und auch hier im Forum. Wo ist denn die angehängte Strafanzeige?

Vielleicht noch etwas zu früh heute für mich. Und der Kaffee wirkt auch noch nicht...

_________________
Wenn Du schon kein gutes Beispiel sein kannst - dann sei wenigstens eine grausame Warnung.


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jun 2009, 12:49 
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big_psst ENTSCHULDIGUNG!!! anhänge werden nicht automatisch geöffnet und wiederum angehängt



Zitat:
Staatsanwaltschaft Hildesheim
Kaiserstraße 60

31134 Hildesheim





Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich, ------- ----------- , Strafanzeige gegen den Landkreis Hildesheim, namentlich Kreisveterinär Dr. Bernd Wichern und Landrat Reiner Wegner, wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gem. § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz i.V.m § 1 Tierschutzgesetz.


Hergang:

Am 09.06.2009 wurden die Rottweiler Aslan und Simba durch den Landkreis Hildesheim, bzw. auf Veranlassung des Landkreises Hildesheim getötet, obwohl kein vernünftiger Grund vorlag.


Begründung:

Gemäß §1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Gemäß § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ist die Tötung von Tieren ohne einen vernünftigen Grund unter Strafe gestellt.

Die Hunde Aslan und Simba haben am 09.05.2009 in Hildesheim zwei Kinder und deren Mutter angegriffen und durch Bisse teils schwer verletzt. Aufgrund der Attacken wurden die Tiere der Halterin weggenommen und bis auf weiteres im Hildesheimer Tierheim untergebracht.


Später wurden die Tiere dann einem Wesenstest unterzogen, den beide Tiere nicht bestanden haben. Allerdings hat die den Test durchführende Tierärztin attestiert, dass die Tiere therapierbar sind.

Daraufhin boten mehrere erfahrene Hundetrainer an, die Hunde aufzunehmen und zu therapieren. Dieses wurde dem Landkreis auch vom Tierschutzverein Hildesheim in mehreren Gesprächen mitgeteilt. Nichtsdestotrotz zeigte sich der Landkreis nicht gesprächsbereit und ordnete die Tötung der Tiere an, die am heutigen Tag auch vollzogen wurde.

Von Seiten des Vorstandsmitglieds Dr. Stephanie Zerm wurden die Mitarbeiter des Landkreises aufgefordert, die Anordnung schriftlich vorzulegen. Darauf antwortete man sinngemäß, man könne wohl einen Beschluss beschaffen, das würde aber alles nur verzögern. Auf die dann folgende Frage, nach welcher Rechtsgrundlage die Hunde getötet werden sollen, antwortete der Kreisveterinär Dr. Wichern, dass dieses nach dem Niedersächsischen Hundegesetz erfolgen solle, ohne allerdings die genauen Paragraphen zu benennen.

Das Niedersächsische Hundegesetz führt in § 3 Nr. 2 aus, dass die zuständige Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes feststellen kann, wenn ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat.

In § 13 wird die zuständige Behörde ermächtigt, unbeschadet der Vorschriften dieses Gesetzes nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (NSOG) die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine von einem Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.

Eine Normierung der Tötung ist dem Niedersächsischen Hundegesetz schon einmal nicht zu entnehmen.

Da man sich seitens des Tierheimes mit dieser Erklärung nicht zufrieden geben wollte, fragte man, warum die Tötung der Hunde unbedingt jetzt gleich passieren müsse. Daraufhin wurde erwidert, dass Gefahr im Verzuge vorliege. Da ja das oben zitierte Hundegesetz in § 13 auf das NSOG verweist, ist jetzt zu prüfen, ob eine Gefahr im Verzuge hier überhaupt zum Tragen kommen könnte.

Gemäß § 2 Nr. 4 Nds.SOG ist eine Gefahr im Verzuge eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.

Bezogen auf die in Rede stehenden Hunde würde dieses bedeuten, dass durch deren Verhalten ohne deren Tötung ein Schaden eintreten würde.

Da es sich hier aber um die Tötung von Lebewesen handelt - hier ist der Verfassungsrang des Tierschutzes nach Art. 20a Grundgesetz zu beachten - ist hier doch wohl als Grund zumindest eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben, das heißt eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht, vorauszusetzen.

Um die sofortige Vollziehung der Maßnahme durchzusetzen, nichts anderes meint hier Gefahr im Verzuge, erfordert dieses außerdem die Gegenwärtigkeit der Gefahr, dass heißt, dass die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

Da die in Rede stehenden Hunde Aslan und Simba aber seit dem 09.05.2009 in der Obhut des Tierheimes Hildesheim waren, konnte beides hier nicht zutreffen!

Weder bestand seit der Übernahme der Tiere durch das Tierheim eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, noch stand der Eintritt eines schädigenden Ereignisses hier in Form der gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben unmittelbar bevor. Ganz im Gegenteil, die Mitarbeiter des Tierheimes haben mehrfach betont - dieses wurde auch in der Lokalpresse thematisiert - dass sich die Tiere friedlich und unauffällig verhalten. Unabhängig davon hätte eine Gefahr auch „nur“ für die Mitarbeiter des Tierheimes bestanden, die sich der Gefahren durchaus bewusst waren und wenn sie diese als erheblich betrachtet hätten, nicht mit den Hunden hätten arbeiten müssen. Von einer Gefährdung der Öffentlichkeit kann also wahrlich keine Rede sein.

Desweiteren war der Verbleib der Tiere im Tierheim nicht zeitlich begrenzt und die Abgabe der Hunde an Tiertrainer, die sich verpflichtet hätten, die Hunde in der Zukunft nicht in der Öffentlichkeit zu führen, hätte erfolgen können.

Aus oben aufgeführten Gründen kann eine Gefahr im Verzuge und eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben überhaupt nicht vorgelegen haben.

Ferner ist in diesem Zusammenhang auch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung des mildesten Mittels zu beachten. Beides ist hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geprüft worden.

Außerdem wurde Frau Beschorner gegenüber die Beschlagnahme der Hunde ausgesprochen, da Frau Beschorner die Herausgabe der Tiere ablehnte. Eine Beschlagnahme sieht das NSOG nicht vor, ich gehe davon aus, dass hier wohl die Sicherstellung nach § 26 NSOG gemeint ist. Gegen diese Maßnahme, die einen Verwaltungsakt darstellt, Widerspruch einzulegen und die Prüfung durch das Verwaltungsgericht zu verlangen, steht Frau Beschorner als Leiterin des Tierheimes, das die tatsächliche Sachherrschaft über die Hunde ausübte, zu.

Durch die sofortige Tötung der Hunde wird dieser Rechtsweg allerdings obsolet!


Fazit:

Es bleibt festzuhalten, dass die oben genannten und andere noch zu ermittelnde Personen sich gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafbar gemacht haben könnten, da sie zwei höhere Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund töteten, bzw. töten ließen.

Besonders negativ fällt diesbezüglich die Äußerung des Kreisveterinärs Dr. Wichern ins Auge, der gegenüber der Tierheimleitung äußerte, dass der Landkreis in Zukunft nur noch so verfahren werde und für die Verweigerung der Mitarbeit die Schließung des Tierheimes androhte.

Es kann doch nicht richtig sein, dass hier politischer und/oder öffentlicher Druck geltendes Recht beugt.
Eine Bestrafung der Hunde für ihr gezeigtes Verhalten, hier Beißen von Menschen, kann hier auch nicht zum Tragen kommen, da kein Gesetz in Deutschland die Bestrafung von Tieren vorsieht. Schon gar nicht die von der Verwaltung wahrscheinlich bemühten Rechtsvorschriften. Die Bestrafung des von den Tieren gezeigten Verhaltens erfolgt dann folgerichtig auch in einem Strafverfahren, das gegen die ehemalige Halterin betrieben wird.

Die Tötung der Hunde war also keinesfalls notwendig und gerechtfertigt.


Mit freundlichen Grüßen,

Hochachtungsvoll



--------- -----------



big_psst übrigens habe ich schon eine nette ausführliche antwort von der verfasserin bekommen, aber noch nicht die erlaubnis, diese hier zu veröffentlichen.

_________________
Immer mit der RUHE und möglichst OHNE RUCK ! LG: Gilna

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Friedrich Nietzsche"


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jun 2009, 21:18 
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big_book Hier die Genehmigung und der Text:

Zitat:
Hallo Frau Ehlers,

meinen Antworttext können Sie gern in ihr Forum stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephanie Zerm


Sehr geehrte Frau Dr. Zerm,

auch ich danke Ihnen für die ausführliche Begründung Ihres Vorgehens.

Möglicherweise haben Sie selbst erkannt, dass der Weiterleitungstext von Frau Vettori doch sehr emotional gefärbt war...

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir gestatten, Ihren Antworttext in unserem kleinen Vereinsforum
(s. http://www.hundefreunde-hildesheim-ev.beep.de - dort im Menue Forum ancklicken - Thema: Es könnte schlimmer kommen - und es KAM SCHLIMMER...) zu veröffentlichen, bzw. ihn selbst dort einfügen.

Mit freundlichen Grüßen zurück
Gilna Ehlers



Zitat:
Sehr geehrte Frau Ehlers,

vielen Dank für Ihre Email. Ich bin für jede Meinung dankbar, auch wenn sie nicht meiner entspricht. Ich möchte Ihnen in kurzen Worten darlegen, worum es mir und den anderen Tierschützern geht, die Strafanzeige erstattet haben.


Niemand von uns will das, was den Kindern und deren Mutter geschehen ist, rechtfertigen. Dass die Kinder u.U. traumatisiert sind und unter den Verletzungen leiden steht außer Frage. Uns geht es lediglich um die Vorgehensweise des Landkreises. Auch ein Landrat hat sich, unabhängig von dem zugrundeliegenden Vorfall, an das in Deutschland geltende Recht zu halten.


Nicht mehr und nicht weniger kann man von den Behörden in einem Rechtsstaat erwarten. Da wir erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tötung haben, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Sie können uns glauben, dass wir alle glücklich wären, wenn es nie wieder zu solchen Vorfällen kommt. Die sofortige Tötung eines auffällig gewordenen Tieres, dieses soll laut LK Hildesheim die zukünftige Richtschnur für das behördliche Handeln sein, darf aber auch nicht die Regel werden.


Wir sind weit davon entfernt, Tierschutz über Menschenschutz stellen zu wollen. Uns geht es darum, dass auch das Recht der Tiere auf Leben durch die Behörden nicht von vorneherein missachtet und voreilig ad acta gelegt wird. Wenn Tiere von Amts wegen getötet werden sollen, dann bedarf es, um nicht mit dem Gesetzt in Konflikt zu geraten, eines besonderen Grundes. Hiermit ist in der Regel das von den Hunden ausgehende Gefahrenpotential gemeint. Und zwar das in Zukunft zu erwartende und nicht das einmalig gezeigte.


Da die Hunde im Wesenstest als therapierbar eingestuft worden sind, wollten wir ihnen die Chance geben, nach einer Therapie durch qualifizierte Trainer, den Wesenstest erneut abzulegen. Wenn sie dann immer noch auffällig gewesen wären, hätten sie immer noch eingeschläfert werden können. Dass diese Hunde niemals mehr einen Menschen verletzen sollten, war auch unsere oberste Prämisse.


Um es noch einmal zu betonen, niemand von uns will das, was den Opfern geschehen ist, relativieren. Aber als Tierschützer müssen wir auch die andere Seite sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephanie Zerm




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BeitragVerfasst: So 14. Jun 2009, 10:53 
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Hallo Gilna,

der Meinung von Frau Dr. Zerm schließe ich mich voll und ganz an. Ein Hund muss die Chance zur Rehabilitation bekommen. Wenn die Vorgehensweise des Landkreises Usus wird, gibt es in Zukunft Massentötungen.

Liebe Grüße

M.


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BeitragVerfasst: So 14. Jun 2009, 12:07 
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Ich glaube jedem Hundebesitzer geht die Tötung der beiden Rottweiler sehr nahe. Natürlich ist es sehr schlimm das die Hunde die Kinder und Mutter angegriffen haben und erheblich verletzt haben. So etwas darf nicht wieder passieren, ganz klar!
Ist die Besitzerin wirklich so schlecht wie die Medien sie darstellen? Gut, da sind die Vorstrafen wegen Drogenbesitz und Konsum. Unser Oberbürgermeister ist auch Vorbestraft und trotzdem im Amt. Sie hat den Tatort nicht verlassen sondern helfend mit eingegriffen. Warum Sie Ihre Hunde abgegeben hat, wer weiß! War es ihr egal? Befand Sie es für das Beste oder wurde sie vielleicht dazu genötigt/überredet. Wir wissen es nicht! Fest steht, ich kenne diese Frau nicht und werde Sie deshalb nicht Vorverurteilen. Dafür gibt es Richter.
Da gibt es eine Trainerin aus Holle, die der HAZ berichtet das es sich bei dem älteren Hund um eine tickende Zeitbombe gehandelt hat. Wäre es nicht ihre Pflicht gewesen dieses umgehend an die Behörden weiter zu leiten? Hat Sie als Trainerin nicht sogar grob Fahrlässig gehandelt und sich mit verantwortlich gemacht?
Denn Wesenstest bei einem 7Monate alten Hund zu machen finde ich persönlich schon recht ungewöhnlich und schon fast illegal. Das ein Tierarzt ein Tier tötet ohne Medizinischen Grund sollte ihm selber zu denken geben, ob er den richtigen Beruf gewählt hat. Ein Tierarzt soll Tierleben erhalten und nicht auf Wunsch vernichten, dafür gibt es Schlachthöfe.
Die Strafanzeige ist in meinen Augen völlig gerechtfertigt. Der Prozess sollte eröffnet werden und dann wird sich zeigen ob bei der Tötung der Hunde richtig vorgegangen wurde. Denn die Hundebesitzerin muß schließlich auch vor Gericht und sich verantworten.
Die Androhung ein Tierheim aus diesen Grund zu schließen zeigt mir persönlich einmal wieder, wie Machtgeil einige Menschen in ihrer Position sind und vergessen dabei das sie von unseren Steuergeldern bezahlt werden. Genau diese Typen kotzen mich an!
Bleibt noch zu Fragen „Warum Menschenrecht vor Tierrecht?“
„Was macht den Menschen zum Menschen?“

Nachdenkliche Grüße Stefan

_________________
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Edward Hoagland


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BeitragVerfasst: So 14. Jun 2009, 14:14 
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big_book
Einige Menschen, denen ich die betreffende Weiterleitung unter Zusatz meines Textes
gesendet hatte, haben sich ebenfalls Gedanken zu dieser Thematik und die Mühe gemacht, diese aufzuschreiben; hier die freigegebene Meinungsäußerung von Herrn Prof. Dr. Rieck, oft "Mitbetroffener" im akuten Notfall:

Sehr geehrter Herr Dr. Rieck,

ich danke Ihnen für Ihr aufmerksames, bestätigendes und Mut machendes Antwortschreiben und erlaube mir, kleine Anmerkungen in Ihren Text einzufügen.


Zitat:
Sehr geehrte Frau Ehlers,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich gebe Ihnen in jedem einzelnen Satz Recht.
Sie haben mir das Vertrauen wieder gegeben, dass es noch Hundbesitzer und -freunde gibt, die das Augenmaß für das Verhältnis zwischen Mensch und Tier noch nicht verloren haben. Bisher hatte ich geglaubt, dies träfe auf 99% aller Hundehalter zu, aber das Bombardement mit großenteils sehr merkwürdigen Mails in den letzten Tagen hat mich von diesem Glauben fast abfallen lassen.


Wir arbeiten täglich daran, diesen erträumten Idealzustand vielleicht eines Tages zu erreichen, sind jedoch nicht ganz so optimistisch wie Sie...99% wären mehr als traumhaft!

Zitat:
Die Motive der Absender waren sehr unterschiedlich, aber mit "gesundem Menschenverstand" nicht zu vereinbaren. Natürlich fallen solche Äußerungen weniger Extremisten sehr viel mehr auf als das Schweigen der gesunden Mehrheit. Umso wichtiger finde ich es, wenn jemand wie Sie, sicher ausgeprägte Tierfreundin mit Sachverstand, dieses Schweigen bricht und in dieser Weise eingreift. Ich bin sehr dankbar für Ihren Appell und für Ihren Mut, sich in diese unnötig überheizte Debatte einzumischen. Aber manchmal muss man sich einmischen, das ist auch meine Meinung, wie Sie richtig bemerkt haben. Und wenn jemand mäßigend und vermittelnd eingreifen kann, dann Leute wie Sie.
Ich selbst bin kein Hundefeind, auch wenn ich selbst keinen Hund habe und auch wenn mir etwas komisch wird, wenn beim Joggen 50 kg Muskeln und Zähne auf mich zugestürzt kommen. Mit normalen Hunden in meiner Umgebung komme ich prima klar, und ich kann es gut nachempfinden, dass ein Hund in einer Familie, aber auch bei einsamen Leuten, eine schöne Sache ist. Allerdings, da stimme ich Ihnen zu, sollte der Hund nicht die Hauptperson sein.


Da ich die von Ihnen verfassten Artikel immer mit Begeisterung lesen konnte (mal abgesehen vom meist traurigen Anlass), bin ich jetzt sehr erstaunt, dass Sie nicht mal selbst einen Hund besitzen bei so viel Sachkenntnis und -verstand. Solche Vorträge hätte ein kompetenter Trainer kaum besser leisten können...

Zitat:
Als Menschenarzt stehe ich naturgemäß auf der Seite der Menschen, und da ich leider immer wieder die Verletzten behanden muss, kenne ich die weit reichenden Folgen der Unvernunft mancher Hundebesitzer. Daher meine entschiedene Meinung, dass Vorsicht und Menschenschutz Vorrang haben müssen. Wenn Sie als Trainerin des Zusammenlebens zwischen Mensch und Hund diese Meinung teilen, freut mich das sehr.


Mit diesem Ansatz versuche ich seit ca. 15 Jahren, Mensch und Hund in eine vernünftige Beziehung zu bringen - gerade Sie mit den Folgen der Unvernunft direkt vor Augen können sicher ermessen, wie schwierig das in den allermeisten Fällen ist. Oft komme ich mir vor wie eine Predigerin gegen den Wind! Trotzdem gebe ich, ähnlich wie Sie, die Hoffnung nicht auf.

Zitat:
Es geht nicht darum, dieses Land in Hundehalter und Hundehasser zu spalten. Genau diese Konfrontation muss vermieden werden. Gegenseitiges Verständnis hat es immer gegeben, und es ist besonders jetzt notwendig, um ein normales Miteinander (wieder) zu ermöglichen. Solch heftige Reaktionen wie in der ursprünglichen von Ihnen weiter geleiteten Mail können nur zu einer Verhärtung der Fronten führen. Und auch die Verharmlosung "einer zerbissenen Hose" führt nicht weiter: meistens ist in der Hose auch ein Bein, und angenehm oder "zumutbar" ist eine Bissverletzung für keinen Beteiligten, auch wenn keine stationäre Behandlung daraus entsteht. Von einer verfassungsrechtlichen oder politischen Debatte sollten die besonders engagierten Tierschützer Abstand nehmen: nicht mal jeder fünfte Wähler hat einen Hund, und jede weitere Konfrontation aktiviert die bisher schweigende Mehrheit der potentiellen Hundeopfer, wie die zunehmende Zahl der Anzeigen gegen Hundhalter zeigt.
Also sind Sie nach meiner Überzeugung zur richtigen Zeit auf dem richtigen Weg. Wenn ich dazu beitragen kann, tue ich das gerne, auch wenn mir meine bisherigen Stellungnahmen schon sehr viel Ärger eingetragen haben, wie ja auch Sie befürchten.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Bernd Rieck
Chefarzt Chirurgie III
Klinik für Plastische Chirurgie und Handchirurgie
Klinikum Hildesheim GmbH


Ich habe Ihre mir sehr wichtig erscheinenden Stellungnahmen gefärbt - wenn Sie Ihren Text für unser Forum freigeben würden,
könnte dies eventuell den einen oder anderen Leser zusätzlich zum Nachdenken anregen - das wäre ganz bestimmt sinnvoller als sich zu emotionell aufgeheiztem Handeln aufhetzen zu lassen.

Da ich eine professionelle Fettnäpfchentreterin bin, beglücken mich heute schon drei positive Reaktionen - und eine Keule habe ich auch noch nicht über den Schädel bekommen - und falls doch noch, wäre ich ja bei Ihnen in den besten Händen... ;-)
Nochmals freundliche Grüße zurück

Gilna Ehlers, aktive Hundefreundin, hoffentlich zum Nutzen von Mensch UND Hund!


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BeitragVerfasst: So 14. Jun 2009, 19:33 
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Registriert: Sa 22. Nov 2008, 14:03
Beiträge: 535
Wohnort: Hildesheim
Es geht nicht darum, dieses Land in Hundehalter und Hundehasser zu spalten.
Ok, dafür wäre ich allerdings auch. Zur Rücksichtnahme gehören meiner Meinung aber immer zwei.
Bei teilweise einseitiger Berichtserstattung ist dieses allerdings bei uns zum Alltag geworden. Denn es gibt sie! Radfahrer, Jogger und Passanten die es regelrecht herausfordern, um einen Grund zu haben! Keine Ahnung warum das zurzeit so ist? big_haare
Da gibt es Jogger die der Meinung sind das ein Hund der im Platz liegt und den Jogger vorbei laufen lassen soll. Wie gesagt vorbei laufen! Nein, der muss über den Hund springen. big_grubel
Da gibt es Radfahrer der direkt auf den sitzenden Hund zufährt und in letzter Sekunde das Lenkrad rumreist. Einer hätte mich dabei fast über den Haufen gefahren.
Da gibt es Fußgänger die sich schreiend hinter einen Baum verstecken obwohl Hundi mit Besitzer auf der anderen Straßenseite geht.
Es gibt dann aber auch die Verständnisvollen, die eine solche Aktion aus der Ferne beobachten, auf uns zukommen und sagen „Klasse, das hätte nicht jeder Hund mit sich machen lassen“
Aber!
Was passiert wenn bei einer solchen Aktion ein Hund zuschnappt und es gibt keine Zeugen?
Vielleicht passieren diese Sachen auch nur uns!

ohnemi

_________________
Freude an einem Hund haben Sie erst,wenn Sie nicht versuchen,einen halben Menschen aus ihm zu machen.
Ziehen Sie stattdessen doch einmal die Möglichkeit in Betracht,selbst zu einem halben Hund zu werden.

Edward Hoagland


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BeitragVerfasst: So 14. Jun 2009, 20:29 
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Beiträge: 116
<<Was passiert wenn bei einer solchen Aktion ein Hund zuschnappt und es gibt keine Zeugen?

Dann sieht man alt aus.
Mein Hund hat sich einen Radfahrer geschnappt, der ihn in die Nieren getreten hat, weil
der Platz zu eng war um zwischen zwei Hunden durchzurasen. Ich sass gerade in der Hocke - mit dem Rücken zum Radfahrer -und wollte eine Zecke entfernen. Ich konnte den Kerl weder sehen, noch hören. Nach dem Tritt hatte ich auch absolut keine Chance auf den Hund einzuwirken, ich war ja anderweitig beschäftigt. Das ging alles sehr schnell. Nachdem mein Hund sich gewehrt hatte und der Blödmann stand - er konnte ja mit seinem verletzten Arm nicht weiter - hat mein Hund den Kerl stehen gelassen und kam zu mir. Wuffel hatte kräftig zugelangt.
Der Radfahrer hatte seinen Arm von der Schulter bis zum Handgelenk dann eingegipst.
War einige Zeit arbeitsunfähig und hat u. a.erzählt, dass er drei Angriffe des Hundes abgewehrt hat - während der Fahrt. Mein Hund ist 76 cm gross und 52 kg schwer. Wie will er das wohl gemacht haben. Ach ja und getreten hat er überhaupt nicht, hat er gesagt.
Ich hatte einen Zeugen, aber der ist nie vernommen worden.

GsD hat mein Hund dadurch keinen Radfahrerschaden erlitten. Er ignoriert sie.

Ich hasse Radfahrer, die nicht klingeln und und und
LG Joana

_________________
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