Forum der Hundefreunde Hildesheim e.V.

Ernsthaftes, Spaßiges und einfach nur Schönes rund um den Hund
Aktuelle Zeit: Sa 27. Apr 2024, 12:58

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Geklaut aus Caros HP
BeitragVerfasst: Do 23. Aug 2012, 15:13 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Do 20. Nov 2008, 14:15
Beiträge: 2460
Wohnort: HILDESHEIM
schon etwas älter, aber immer noch interessant:

Zitat:
Endlich mal die Wahrheit:

Der Pitbull ist so bissig wie der Labrador

Gegen Rassismus und Dummheit



Im Weserkurier konnte man am 5.8.08 ein Interview von Maike Albrecht mit Hansjoachim Hackbarth, dem Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, lesen. Seit bald 8 Jahren tobt in den Gehirnen vieler politisch Verantwortlichen eine Progromstimmung gegen Lebewesen, die so aussehen, als gehörten Sie zu der „Rasse Pitbull & Co.“.

Redaktionen von Fernsehsendern und Tageszeitungen überbieten sich in der Wiederholung rassistischer Dummheiten über diese Tiere. Die Stimme der Wissenschaft wird nicht gehört. Sie wird missachtet, auch weiterhin. Der Grund? Einschaltquoten und Auflagenstärken sind maßgeblich für die Berichterstattung. Und diese liegt oft in den Händen solcher, die gewissenlos, halb gebildet, undemokratisch, kulturlos und rassistisch sind.

Dirk Schrader, Hamburg

Der Tiermediziner Hansjoachim Hackbarth zu jüngsten Attacken auf Kinder: Ein Hund ist von sich aus nicht aggressiv.

Vor rund einer Woche hat ein Staffordshire-Terrier einem Dreijährigen auf einem Spielplatz in Celle ins Gesicht gebissen. Das war der vierte schwere Biss eines Hundes in Niedersachsen, der in den vergangenen sechs Wochen bekannt geworden ist.

Frage: Wieso kommt es immer wieder zu solchen Unfällen – insbesondere mit Kindern?

Antwort: Das liegt daran, dass Kinder Hunde überhaupt nicht einschätzen können und Verhaltensweisen zeigen, die den Hunden äußerst fremd sind. Das sind Fehlkommunikationen, so tragisch das ist. Aber Unfälle mit Hunden sind nicht häufiger oder weniger häufig, sie sind nur die Spitze des Eisberges. 90 Prozent aller Bissverletzungen kommen ja gar nicht zur Anzeige, weil die innerhalb der Familie stattfinden. Und die Presse filtert Unfälle mit Kindern raus und Zwischenfälle, bei denen bestimmte Rassen auftreten. Der Biss vom Schäferhund wird ja gar nicht registriert.

Bei den bekannt gewordenen Attacken soll es vorher keine Anzeichen von Aggressivität gegeben haben. Wieso geht ein Hund plötzlich los?

Der geht nicht ohne Warnung los. Hunde zeigen das vorher ganz klar, doch keiner kann es lesen – und das ist das Schlimme. Selbst die Besitzer kriegen es ja nicht mit, in welcher Erregungslage sich ihr Hund befindet oder sie interpretieren ihn falsch.

Woran liegt das?

Wir kommunizieren im zwischenmenschlichen Bereich ganz anders als zwischen Hund und Mensch. Menschen fehlt der Sachverstand, Hunde zu lesen. Man muss dem Hund ansehen können, was er gerade fühlt. Und dann weiß man vorher ganz genau, den packst du jetzt besser nicht an.


Machen denn Hundehalter etwas falsch, wenn ihre Tiere aggressiv werden?

Der Hund wird nicht ohne Grund aggressiv. Entweder er wird auf Kommando aggressiv, weil er so erzogen wurde, oder er fühlt sich bedroht. Aber ein Hund von sich aus ist nicht aggressiv.


Kampfhunde gelten ja verglichen mit anderen Rassen als aggressiver.

Das ist Unsinn. Wir haben ja in Niedersachsen früher das Kampfhundegesetz gehabt, da mussten alle Hunde dieser Rassen zum Wesenstest. Wir haben hier an der Hochschule über 1000 Hunde getestet und haben dann diese Ergebnisse verglichen mit Ergebnissen von Golden Retrievern. Die sind gleichmäßig bissig. Da ist kein Unterschied. Das ist auch der Grund, warum es in Niedersachsen keine Rasseliste gibt. Der Pitbull ist genauso gefährlich wie der Labrador, der Golden Retriever oder der Berner Sennenhund.


In Niedersachsen kann jeder Hund als „gefährlich“ eingestuft werden, wenn er auffällig wird oder sich jemand bedroht fühlt. Dann müssen die Halter gewisse Auflagen erfüllen. Reicht das Gesetz aus?

Es ist vollkommen ausreichend. Das, was man zusätzlich einführen könnte, nicht nur für Hunde sondern grundsätzlich, dass man bei der Haltung eines Tieres sachkundig sein sollte. Viele reden dann immer von Hundeführerschein, aber das klingt mir zu regulierend.

Wie könnte der Nachweis aussehen?

Ich sehe das relativ simpel. Man geht zum Tierarzt und lässt sich dort beraten. Außerdem ist es sinnvoll, das im Vorfeld einer Anschaffung zu machen, dann würden viele Tiere gar nicht gekauft werden.

Wenn ich das theoretische Wissen habe, heißt das ja nicht automatisch, dass ich auch mit einem Hund umgehen kann.

Nein, aber das ist der erste Schritt. Viele Leute haben ja noch nicht einmal theoretisches Wissen. Die kaufen sich einen Hund, weil er so nett ausgesehen hat.

Zurück zur aktuellen Praxis: Zu welchen Verhaltensregeln würden Sie gerade Eltern mit Kindern raten, um Unfälle mit Hunden, beispielsweise auf einem Spielplatz, zu vermeiden?

In der Nähe eines Spielplatzes hat ein Hund nichts zu suchen. Besitzer, die in der Nähe eines Spielplatzes ihren Hund frei laufen lassen, sind unverantwortlich. Man sollte in einem Umkreis von 500 Metern um einen Spielplatz Leinenzwang machen. Grundsätzlich.

Aber wenn dort Hunde sind – angeleint , wie es in Celle der Fall gewesen sein soll?

Kinder haben zu lernen: Ein Hund ist grundsätzlich nicht an zu fassen! Aber wir Menschen sind ja so, wir fassen ja immer alles gleich an. Gehen Sie mal mit einem Kinderwagen durch die Stadt. Jeder grapscht da hinein: Ach, ist der niedlich. Das ist eine typische menschliche Unart. Aber wenn man einem Hund begegnet, und das Kind sagt: „Ach, ist der niedlich“, macht man das nur in Begleitung des Besitzers, den man vorher fragt. Der Besitzer muss den Hund erst ansprechen, dann wird es auch zu einer freundlichen Begegnung kommen.

Sie sagten, die bekannt gewordenen Unfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Wo sind Kinder sonst in Gefahr?

Eine typische Situation: Junges Pärchen frisch verlobt, fühlt sich einsam und kauft einen Hund. Dann nach ein, zwei Jahren wird ein Kind geboren. Da passiert es dann auch. Das sind Unfälle, die nicht zur Anzeige kommen, die finden Sie nur im Kinderkrankenhaus. Solange das Kind herum krabbelt, passiert gar nichts. Aber in dem Augenblick, in dem sich das Kind das erste Mal am Sofa hochzieht, und das Sofa war neben Herrchen der Platz des Hundes – da verteidigt der Hund sein Revier und beißt dem Kind ins Gesicht. Das ist eine ganz normale Rangordnung.

Was kann man dagegen tun?

Sie müssen den Hund richtig erziehen. Sie müssen wissen, wie man einen Hund im Rang erniedrigt. Das tun die meisten Menschen aber nicht, weil das doch so ein lieber Hund ist.

Also ist jeder Hund potenziell gefährlich?

Natürlich. Der hat Zähne, der kann beißen. Und das ist seine einzige Möglichkeit, sich zu wehren. Das wird jeder Hund machen. Der eine eher, der andere später.



Eine erstaunlich klare Botschaft aus dem Institut für Tierschutz und Verhalten. Ich habe sie seit 8 Jahren vermisst.

Dirk Schrader, Hamburg


aus: http://www.carmenundco.de.tl/


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 23. Aug 2012, 15:13 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Geklaut aus Caros HP
BeitragVerfasst: Fr 24. Aug 2012, 09:00 
Offline
Globaler Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Mo 24. Nov 2008, 18:22
Beiträge: 402
Hier mal ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht Neustadt, ich dachte es passt zu dem Beitrag von Gilna


Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren ein von der Verbandsgemeinde Dudenhofen ausgesprochenes Haltungsverbot nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde bestätigt.

Nach diesem Gesetz sind Hunde der Rassen American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, gefährliche Hunde. Wer einen solchen Hund halten will, bedarf einer Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn der Betreffende ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes hat, über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügt und eine Haftpflichtversicherung nachweist.

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Antragstellerin einen Welpen erworben, der nach ihren Angaben Ende Dezember 2011 geboren worden ist. Da es sich nach Einschätzung der Verbandsgemeinde hierbei um einen American Staffordshire Terrier und damit um einen gefährlichen Hund handelt, untersagte sie der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung die Haltung des Tieres und ordnete zugleich dessen Sicherstellung und Verwahrung im Tierheim an.
Hiergegen erhob die Betroffene Widerspruch und wandte sich zudem wegen des angeordneten Sofortvollzugs mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt: Zwar stehe nicht eindeutig fest, dass es sich bei dem Tier tatsächlich um einen American Staffordshire Terrier handele. Es fehle nämlich derzeit noch an einem Rassegutachten, das feststelle, dass der Hund dieser Rasse angehöre bzw. jedenfalls als Mischling von dieser abstamme. Ein solches Gutachten könne auch noch nicht erstellt werden, da eine phänotypische Rassebestimmung erst im Alter von neun Monaten möglich sei.
Gleichwohl überwiege das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs des Haltungsverbots. Die Behörde könne sich bei ihrer Einschätzung, dass der Hund ein American
Staffordshire Terrier sei, nämlich auf gewichtige Anhaltspunkte stützen, so u. a. darauf, dass die Antragstellerin den Hund als American Staffordshire Terrier gekauft habe und nachprüfbare Unterlagen, die ernsthaft gegen eine solche Rassezugehörigkeit sprechen könnten, fehlten. Da die Antragstellerin offensichtlich keinen Anspruch auf Erteilung einer Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund habe – es liege insbesondere kein berechtigtes Interesse an der Haltung vor -, bleibe ihr Antrag deshalb ohne Erfolg.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13. August 2012 – 5 L 624/12.NW -

Quelle:AHO

Gelesen in Devildogswold

Für mich ist das unfassbar, da sitzen wieder Menschen in den Ämtern, die keine Ahnung oder keine Hunde mögen.

LG Kristine


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Du darfst neue Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Hund, Erde, Liebe, Haus, NES

Impressum | Datenschutz