Tierärztliches Dispensierrecht - Was bedeutet das eigentlich?
Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Dispensierrecht? Dies und mehr erfahren Sie hier.
Definition - Dispensierrecht:
Berechtigung des Tierarztes für von ihm behandelte Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben.*
Quelle:Institut für Pharmakologie Pharmazie und Toxikologie; Universität Leipzig
BITTE zeichnen HIER:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=22430
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Immer mit der RUHE und möglichst OHNE RUCK ! LG: Gilnadenn: "Aus Mangel an Ruhe läuft unsere Zivilisation in eine neue Barbarei aus.
Friedrich Nietzsche"