Sa 18. Feb 2012, 19:33
Tierärztliches Dispensierrecht - Was bedeutet das eigentlich?
Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Dispensierrecht? Dies und mehr erfahren Sie hier.
Definition - Dispensierrecht:
Berechtigung des Tierarztes für von ihm behandelte Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben.*
Quelle:Institut für Pharmakologie Pharmazie und Toxikologie; Universität Leipzig
BITTE zeichnen HIER:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=22430