Fr 12. Jun 2009, 12:35
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> BITTE WEITERLEITEN
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> Liebe Hundefreunde,
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> ganz viele Hundefreunde wollen die vollzogene Tötung von den beiden Rottweilern Aslan und Simba, angeordnet durch den Landkreis Hildesheim, nicht tatenlos hinnehmen.
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> Wir sind sicher, die beiden waren nur der Anfang! Morgen könnte es euer Hund sein. darum lasst uns zusammen etwas unternehmen.
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> Im Anhang findet ihr eine vorgefertigte Anzeige. BITTE setzt im Briefkopf euren Namen und Adresse ein und unten natürlich auch.
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> WIR MÜSSEN ETWAS TUN. JETZT GEHT ES AUCH UM UNSERE HUNDE; DENN DER LANKREIS WILL UND WIRD EXTREM GEGEN HUNDEHALTER VORGEHEN:
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> KEIN Hund ist davor sicher, auch nicht der kleine Westi von Oma Frieda, wenn der ins Hosenbein schnappt! Ein kleiner Kratzer wird auch schon als Angriff ausgelegt.
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> Passt auf eure hunde auf - Je mehr aufbegehren, um eher werden wir angehört, um so besser können wir einen genrellen Leinen- und Maulkorbzwang verhindern!
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> Tierschutzverbundene Grüße
> Liane Vettori
> ----- Original Message -----
> Subject: Strafanzeige gegen Landrat
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> Dass Aslan und Simba sterben mussten, ist nicht wieder zu machen – und ein großes Unrecht – sowohl in moralischer als auch gesetzlicher Hinsicht.
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> Es zeugt von dem Versagen der Menschen.
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> Wir stellen deshalb Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Anbei als Vorlage unser Text, für alle, die ebenfalls Anzeige erstatten wollen. Der Text kann so übernommen werden – nur noch die Namen müssen geändert werden. Die Anzeigen können direkt an die Staatsanwaltschaft Hildesheim geschickt werden oder auch bei der Polizei abgegeben werden.
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> Sie ist sachlich soweit fundiert und mit Gesetzestexten untermauert, dass die Staatsanwaltschaft sich sofort mit dem Fall beschäftigen kann, ohne vorher ermitteln zu müssen.
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> Traurige Grüße
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> Dr. Stephanie Zerm,
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> 31171 Nordstemmen,
Fr 12. Jun 2009, 12:35
Fr 12. Jun 2009, 14:20
Sa 13. Jun 2009, 09:05
Sa 13. Jun 2009, 12:49
Staatsanwaltschaft Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, ------- ----------- , Strafanzeige gegen den Landkreis Hildesheim, namentlich Kreisveterinär Dr. Bernd Wichern und Landrat Reiner Wegner, wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gem. § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz i.V.m § 1 Tierschutzgesetz.
Hergang:
Am 09.06.2009 wurden die Rottweiler Aslan und Simba durch den Landkreis Hildesheim, bzw. auf Veranlassung des Landkreises Hildesheim getötet, obwohl kein vernünftiger Grund vorlag.
Begründung:
Gemäß §1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Gemäß § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ist die Tötung von Tieren ohne einen vernünftigen Grund unter Strafe gestellt.
Die Hunde Aslan und Simba haben am 09.05.2009 in Hildesheim zwei Kinder und deren Mutter angegriffen und durch Bisse teils schwer verletzt. Aufgrund der Attacken wurden die Tiere der Halterin weggenommen und bis auf weiteres im Hildesheimer Tierheim untergebracht.
Später wurden die Tiere dann einem Wesenstest unterzogen, den beide Tiere nicht bestanden haben. Allerdings hat die den Test durchführende Tierärztin attestiert, dass die Tiere therapierbar sind.
Daraufhin boten mehrere erfahrene Hundetrainer an, die Hunde aufzunehmen und zu therapieren. Dieses wurde dem Landkreis auch vom Tierschutzverein Hildesheim in mehreren Gesprächen mitgeteilt. Nichtsdestotrotz zeigte sich der Landkreis nicht gesprächsbereit und ordnete die Tötung der Tiere an, die am heutigen Tag auch vollzogen wurde.
Von Seiten des Vorstandsmitglieds Dr. Stephanie Zerm wurden die Mitarbeiter des Landkreises aufgefordert, die Anordnung schriftlich vorzulegen. Darauf antwortete man sinngemäß, man könne wohl einen Beschluss beschaffen, das würde aber alles nur verzögern. Auf die dann folgende Frage, nach welcher Rechtsgrundlage die Hunde getötet werden sollen, antwortete der Kreisveterinär Dr. Wichern, dass dieses nach dem Niedersächsischen Hundegesetz erfolgen solle, ohne allerdings die genauen Paragraphen zu benennen.
Das Niedersächsische Hundegesetz führt in § 3 Nr. 2 aus, dass die zuständige Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes feststellen kann, wenn ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat.
In § 13 wird die zuständige Behörde ermächtigt, unbeschadet der Vorschriften dieses Gesetzes nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (NSOG) die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine von einem Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.
Eine Normierung der Tötung ist dem Niedersächsischen Hundegesetz schon einmal nicht zu entnehmen.
Da man sich seitens des Tierheimes mit dieser Erklärung nicht zufrieden geben wollte, fragte man, warum die Tötung der Hunde unbedingt jetzt gleich passieren müsse. Daraufhin wurde erwidert, dass Gefahr im Verzuge vorliege. Da ja das oben zitierte Hundegesetz in § 13 auf das NSOG t, ist jetzt zu prüfen, ob eine Gefahr im Verzuge hier überhaupt zum Tragen kommen könnte.
Gemäß § 2 Nr. 4 Nds.SOG ist eine Gefahr im Verzuge eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.
Bezogen auf die in Rede stehenden Hunde würde dieses bedeuten, dass durch deren Verhalten ohne deren Tötung ein Schaden eintreten würde.
Da es sich hier aber um die Tötung von Lebewesen handelt - hier ist der Verfassungsrang des Tierschutzes nach Art. 20a Grundgesetz zu beachten - ist hier doch wohl als Grund zumindest eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben, das heißt eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht, vorauszusetzen.
Um die sofortige Vollziehung der Maßnahme durchzusetzen, nichts anderes meint hier Gefahr im Verzuge, erfordert dieses außerdem die Gegenwärtigkeit der Gefahr, dass heißt, dass die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
Da die in Rede stehenden Hunde Aslan und Simba aber seit dem 09.05.2009 in der Obhut des Tierheimes Hildesheim waren, konnte beides hier nicht zutreffen!
Weder bestand seit der Übernahme der Tiere durch das Tierheim eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, noch stand der Eintritt eines schädigenden Ereignisses hier in Form der gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben unmittelbar bevor. Ganz im Gegenteil, die Mitarbeiter des Tierheimes haben mehrfach betont - dieses wurde auch in der Lokalpresse thematisiert - dass sich die Tiere friedlich und unauffällig verhalten. Unabhängig davon hätte eine Gefahr auch „nur“ für die Mitarbeiter des Tierheimes bestanden, die sich der Gefahren durchaus bewusst waren und wenn sie diese als erheblich betrachtet hätten, nicht mit den Hunden hätten arbeiten müssen. Von einer Gefährdung der Öffentlichkeit kann also wahrlich keine Rede sein.
Desweiteren war der Verbleib der Tiere im Tierheim nicht zeitlich begrenzt und die Abgabe der Hunde an Tiertrainer, die sich verpflichtet hätten, die Hunde in der Zukunft nicht in der Öffentlichkeit zu führen, hätte erfolgen können.
Aus oben aufgeführten Gründen kann eine Gefahr im Verzuge und eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben überhaupt nicht vorgelegen haben.
Ferner ist in diesem Zusammenhang auch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung des mildesten Mittels zu beachten. Beides ist hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geprüft worden.
Außerdem wurde Frau Beschorner gegenüber die Beschlagnahme der Hunde ausgesprochen, da Frau Beschorner die Herausgabe der Tiere ablehnte. Eine Beschlagnahme sieht das NSOG nicht vor, ich gehe davon aus, dass hier wohl die Sicherstellung nach § 26 NSOG gemeint ist. Gegen diese Maßnahme, die einen Verwaltungsakt darstellt, Widerspruch einzulegen und die Prüfung durch das Verwaltungsgericht zu verlangen, steht Frau Beschorner als Leiterin des Tierheimes, das die tatsächliche Sachherrschaft über die Hunde ausübte, zu.
Durch die sofortige Tötung der Hunde wird dieser Rechtsweg allerdings obsolet!
Fazit:
Es bleibt festzuhalten, dass die oben genannten und andere noch zu ermittelnde Personen sich gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafbar gemacht haben könnten, da sie zwei höhere Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund töteten, bzw. töten ließen.
Besonders negativ fällt diesbezüglich die Äußerung des Kreisveterinärs Dr. Wichern ins Auge, der gegenüber der Tierheimleitung äußerte, dass der Landkreis in Zukunft nur noch so verfahren werde und für die Verweigerung der Mitarbeit die Schließung des Tierheimes androhte.
Es kann doch nicht richtig sein, dass hier politischer und/oder öffentlicher Druck geltendes Recht beugt.
Eine Bestrafung der Hunde für ihr gezeigtes Verhalten, hier Beißen von Menschen, kann hier auch nicht zum Tragen kommen, da kein Gesetz in Deutschland die Bestrafung von Tieren vorsieht. Schon gar nicht die von der Verwaltung wahrscheinlich bemühten Rechtsvorschriften. Die Bestrafung des von den Tieren gezeigten Verhaltens erfolgt dann folgerichtig auch in einem Strafverfahren, das gegen die ehemalige Halterin betrieben wird.
Die Tötung der Hunde war also keinesfalls notwendig und gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen,
Hochachtungsvoll
--------- -----------
Sa 13. Jun 2009, 21:18
Hallo Frau Ehlers,
meinen Antworttext können Sie gern in ihr Forum stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephanie Zerm
Sehr geehrte Frau Ehlers,
vielen Dank für Ihre Email. Ich bin für jede Meinung dankbar, auch wenn sie nicht meiner entspricht. Ich möchte Ihnen in kurzen Worten darlegen, worum es mir und den anderen Tierschützern geht, die Strafanzeige erstattet haben.
Niemand von uns will das, was den Kindern und deren Mutter geschehen ist, rechtfertigen. Dass die Kinder u.U. traumatisiert sind und unter den Verletzungen leiden steht außer Frage. Uns geht es lediglich um die Vorgehensweise des Landkreises. Auch ein Landrat hat sich, unabhängig von dem zugrundeliegenden Vorfall, an das in Deutschland geltende Recht zu halten.
Nicht mehr und nicht weniger kann man von den Behörden in einem Rechtsstaat erwarten. Da wir erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tötung haben, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Sie können uns glauben, dass wir alle glücklich wären, wenn es nie wieder zu solchen Vorfällen kommt. Die sofortige Tötung eines auffällig gewordenen Tieres, dieses soll laut LK Hildesheim die zukünftige Richtschnur für das behördliche Handeln sein, darf aber auch nicht die Regel werden.
Wir sind weit davon entfernt, Tierschutz über Menschenschutz stellen zu wollen. Uns geht es darum, dass auch das Recht der Tiere auf Leben durch die Behörden nicht von vorneherein missachtet und voreilig ad acta gelegt wird. Wenn Tiere von Amts wegen getötet werden sollen, dann bedarf es, um nicht mit dem Gesetzt in Konflikt zu geraten, eines besonderen Grundes. Hiermit ist in der Regel das von den Hunden ausgehende Gefahrenpotential gemeint. Und zwar das in Zukunft zu erwartende und nicht das einmalig gezeigte.
Da die Hunde im Wesenstest als therapierbar eingestuft worden sind, wollten wir ihnen die Chance geben, nach einer Therapie durch qualifizierte Trainer, den Wesenstest erneut abzulegen. Wenn sie dann immer noch auffällig gewesen wären, hätten sie immer noch eingeschläfert werden können. Dass diese Hunde niemals mehr einen Menschen verletzen sollten, war auch unsere oberste Prämisse.
Um es noch einmal zu betonen, niemand von uns will das, was den Opfern geschehen ist, relativieren. Aber als Tierschützer müssen wir auch die andere Seite sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephanie Zerm
So 14. Jun 2009, 10:53
So 14. Jun 2009, 12:07
So 14. Jun 2009, 14:14
Sehr geehrte Frau Ehlers,
vielen Dank für Ihre Mail. Ich gebe Ihnen in jedem einzelnen Satz Recht.
Sie haben mir das Vertrauen wieder gegeben, dass es noch Hundbesitzer und -freunde gibt, die das Augenmaß für das Verhältnis zwischen Mensch und Tier noch nicht verloren haben. Bisher hatte ich geglaubt, dies träfe auf 99% aller Hundehalter zu, aber das Bombardement mit großenteils sehr merkwürdigen Mails in den letzten Tagen hat mich von diesem Glauben fast abfallen lassen.
Die Motive der Absender waren sehr unterschiedlich, aber mit "gesundem Menschenverstand" nicht zu vereinbaren. Natürlich fallen solche Äußerungen weniger Extremisten sehr viel mehr auf als das Schweigen der gesunden Mehrheit. Umso wichtiger finde ich es, wenn jemand wie Sie, sicher ausgeprägte Tierfreundin mit Sachverstand, dieses Schweigen bricht und in dieser Weise eingreift. Ich bin sehr dankbar für Ihren Appell und für Ihren Mut, sich in diese unnötig überheizte Debatte einzumischen. Aber manchmal muss man sich einmischen, das ist auch meine Meinung, wie Sie richtig bemerkt haben. Und wenn jemand mäßigend und vermittelnd eingreifen kann, dann Leute wie Sie.
Ich selbst bin kein Hundefeind, auch wenn ich selbst keinen Hund habe und auch wenn mir etwas komisch wird, wenn beim Joggen 50 kg Muskeln und Zähne auf mich zugestürzt kommen. Mit normalen Hunden in meiner Umgebung komme ich prima klar, und ich kann es nachempfinden, dass ein Hund in einer Familie, aber auch bei einsamen Leuten, eine schöne Sache ist. Allerdings, da stimme ich Ihnen zu, sollte der Hund nicht die Hauptperson sein.
Als Menschenarzt stehe ich naturgemäß auf der Seite der Menschen, und da ich leider immer wieder die Verletzten behanden muss, kenne ich die weit reichenden Folgen der Unvernunft mancher Hundebesitzer. Daher meine entschiedene Meinung, dass Vorsicht und Menschenschutz Vorrang haben müssen. Wenn Sie als Trainerin des Zusammenlebens zwischen Mensch und Hund diese Meinung teilen, freut mich das sehr.
Es geht nicht darum, dieses Land in Hundehalter und Hundehasser zu spalten. Genau diese Konfrontation muss vermieden werden. Gegenseitiges Verständnis hat es immer gegeben, und es ist besonders jetzt notwendig, um ein normales Miteinander (wieder) zu ermöglichen. Solch heftige Reaktionen wie in der ursprünglichen von Ihnen weiter geleiteten Mail können nur zu einer Verhärtung der Fronten führen. Und auch die Verharmlosung "einer zerbissenen Hose" führt nicht weiter: meistens ist in der Hose auch ein Bein, und angenehm oder "zumutbar" ist eine Bissverletzung für keinen Beteiligten, auch wenn keine stationäre Behandlung daraus entsteht. Von einer verfassungsrechtlichen oder politischen Debatte sollten die besonders engagierten Tierschützer Abstand nehmen: nicht mal jeder fünfte Wähler hat einen Hund, und jede weitere Konfrontation aktiviert die bisher schweigende Mehrheit der potentiellen Hundeopfer, wie die zunehmende Zahl der Anzeigen gegen Hundhalter zeigt.
Also sind Sie nach meiner Überzeugung zur richtigen Zeit auf dem richtigen Weg. Wenn ich dazu beitragen kann, tue ich das gerne, auch wenn mir meine bisherigen Stellungnahmen schon sehr viel Ärger eingetragen haben, wie ja auch Sie befürchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Bernd Rieck
Chefarzt Chirurgie III
Klinik für Plastische Chirurgie und Handchirurgie
Klinikum Hildesheim GmbH
So 14. Jun 2009, 19:33
So 14. Jun 2009, 20:29
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